Mehr Perspektive mit dem Berufsbildungszentrum Fricktal
Mit dem Abschluss des Lehrvertrages erwirkt die lernende Person das Recht - und hat gleichzeitig aber auch die Pflicht - die Berufsfachschule zu besuchen.
Diese hat einen eigenständigen Bildungsauftrag (BBG Art. 21), der sich aus den gesetzlichen Grundlagen von Bund und Kanton und den Leistungszielen der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung ableitet.
Das Berufsbildungszentrum Fricktal;
- vermittelt die schulische Bildung (sie besteht aus berufskundlichem Unterricht, Allgemeinbildung und Sport),
- fördert die Entfaltung der Persönlichkeit und die Sozialkompetenz der Lernenden durch die Vermittlung der theoretischen Grundlagen zur Berufsausübung und durch Allgemeinbildung,
- berücksichtigt die unterschiedlichen Begabungen und trägt mit speziellen Angeboten den Bedürfnissen besonders befähigter Personen und von Personen mit Lernschwierigkeiten Rechnung,
- fördert die tatsächliche Geleichstellung von Frau und Mann,
Neben des obligatorischen Unterrichtes bietet das Berufsbildungszentrum Fricktal folgende Kurse an:
- Freikurse
- Stützkurse
- Weiterbildungskurse

- Neue Weiterbildung im BZF